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Aktenzeichen V 993/06
Datum 26.02.1907
Leitsatz Dauert die Bestellung eines Verteidigers auf Grund des § 141 St.P.O. fort, nachdem vom Revisionsgericht das Urteil der Strafkammer aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an die Vorinstanz zurückverwiesen worden ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D5020004
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