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Aktenzeichen 1628/81

Datum 20.09.1881

Leitsatz 1. Sind in Preußen die von einem öffentlich bestellten Fleischbeschauer ausgeführten Untersuchungen auf Trichinen kraft öffentlichen Amtes vorgenommen? 2. Unter welchen Voraussetzungen macht sich ein nicht öffentlich bestellter Fleischbeschauer durch Ausstellung eines Attestes über das Ergebnis seiner Untersuchung eines Vergehens aus §. 132 St.G.B.'s schuldig? 3. Ist die versprochene Mitwirkung zu einer strafbaren Handlung als ein Vorteil im Sinne des §. 333 St.G.B.'s anzusehen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B19B0421

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