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Aktenzeichen 1737/81

Datum 17.09.1881

Leitsatz 1. Ist der Thatbestand des einfachen Bankerottes ein Fahrlässigkeitsdelikt? 2. Erfordert, wenn es sich hierbei um die unterlassene Führung von Handelsbüchern oder die unterlassene Bilanzziehung handelt, der subjektive Thatbestand die Feststellung einer wissentlichen oder bewußten Pflichtwidrigkeit? 3. Welche Strafausschließungsgründe können hierbei in Frage kommen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B19A0418

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