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Aktenzeichen 2162/81

Datum 11.09.1881

Leitsatz Unter welchen Voraussetzungen darf der Aufenthalt eines Zeugen, Sachverständigen oder Mitbeschuldigten als "nicht zu ermitteln gewesen" angesehen und daraufhin das Protokoll über die frühere richterliche Vernehmung verlesen werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B1990416

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