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Aktenzeichen 1596/81

Datum 30.06.1881

Leitsatz Ist das urteilende Gericht an den Beschluß der Strafkammer, durch welchen die Wiederaufnahme des Verfahrens und die Erneuerung der Hauptverhandlung angeordnet worden ist, gebunden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B1930402

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