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Aktenzeichen 1650/81

Datum 14.07.1881

Leitsatz 1. Unter welcher Voraussetzung kann in einem rein passiven Verhalten der Prozeßbeteiligten bei Nichterstreckung der Beweisaufnahme auf einen geladenen und erschienenen Zeugen das in §. 244 Abs. 1 St.P.O. gedachte Einverständnis gefunden werden? 2. Darf das Gericht von der Vernehmung eines nach §. 51 St.P.O. belehrten Zeugen absehen, wenn nach seiner Überzeugung der Zeuge aus der Belehrung ein Verständnis über seine Berechtigung zur Zeugnisverweigerung nicht gewonnen hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B1900398

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