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Aktenzeichen 1639/81

Datum 13.07.1881

Leitsatz 1. Genügt in §. 302 a St.G.B.'s zur Feststellung einer Notlage im Falle der Stundung einer Geldforderung die Beweisannahme, daß der Schuldner auf keine Weise die zur Zahlung seiner Schuld erforderliche Geldsumme habe aufbringen können? 2. Ist die Feststellung eines auffallenden Mißverhältnisses zwischen Vermögensvorteilen und Leistung ausschließlich eine Thatfrage? 3. Ist die Annahme einer Notlage im Sinne des Gesetzes bei demjenigen ausgeschlossen, welcher Geld zu produktiven Zwecken aufnimmt? 4. In welchem Verhältnisse steht §. 302 d zu 302 a St.G.B.'s?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B18D0390

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