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Aktenzeichen 1592/81

Datum 09.07.1881

Leitsatz 1. Kann auf die Nichtübereinstimmung der mündlich mitgeteilten Gründe mit den schriftlichen Urteilsgründen die Revision gestützt werden? 2. Darf in den Urteilsgründen die Angabe der für erwiesen erachteten Thatsachen durch die Erklärung ersetzt werden, daß die im Eröffnungsbeschlusse angeführten Thatsachen für erwiesen angesehen werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B18A0382

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