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Aktenzeichen 1625/81

Datum 09.07.1881

Leitsatz 1. Genügt zum Thatbestande der ersten Alternative des §. 218 Abs. 1 St.G.B.'s der vorzeitig bewirkte Abgang der Frucht und der lediglich auf Bewirkung solchen Abganges gerichtete Vorsatz, oder erfordert derselbe, daß durch die Bewirkung des vorzeitigen Abganges der Frucht der Tod der letzteren oder des etwa lebend zur Welt kommenden Kindes hat herbeigeführt werden wollen und auch herbeigeführt wird? 2. Zum Kausalzusammenhange zwischen dem Unternehmen der Abtreibung und dem Tode der Frucht.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B1890380

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