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Aktenzeichen 1908/81

Datum 10.08.1881

Leitsatz 1. Hat der Anstifter zum Meineide einen Anspruch darauf, daß ihm die dem Meineidigen vom Richter gewährte Herabsetzung der Strafe aus §. 157 Nr. 1 St.G.B.'s auch zu teil werde? 2. Kann gegen den Anstifter zum Meineide die Ausschließung vom Eide nach Maßgabe des §. 161 St.G.B.'s überhaupt und selbst dann erkannt werden, wenn der Meineidige von dieser Nebenstrafe gesetzlich frei war?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B1870377

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