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Aktenzeichen 1667/81

Datum 12.07.1881

Leitsatz Setzt der Widerstand gegen einen Beamten aus §. 117 St.G.B.'s eine vorherige Thätigkeit des Beamten voraus, welche durch Gewalt oder Bedrohung mit Gewalt gehindert oder abgewehrt werden soll, und welcher Beschaffenheit muß diese Thätigkeit sein?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B1860374

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