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Aktenzeichen 1572/81

Datum 08.07.1881

Leitsatz 1. Begründet der Umstand die Revision, daß der Angeklagte, gegen welchen eine Voruntersuchung nicht eingeleitet war, nicht gemäß §. 199 befragt worden ist, ob er die Einleitung einer solchen beantrage? 2. Bedingt die Einleitung der Voruntersuchung gegen einen Angeklagten auch diese Einleitung gegen den Mitangeklagten?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B1830364

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