zurück

Aktenzeichen 1550/81

Datum 05.07.1881

Leitsatz Liegt Diebstahl mittels Einbruches im Sinne des §. 243 Nr. 2 St.G.B.'s vor, wenn zum Zwecke des in einem Scheunengebäude verübten Diebstahles die Flügel der Scheunenthür mittels Gewalt auseinandergebogen sind und durch die dadurch bewirkte Spalte Eintritt in das Gebäude genommen ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B1800353

Download PDF

zurück