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Aktenzeichen 1527/81

Datum 02.07.1881

Leitsatz 1. Was ist in §. 18 Abs. 2 des Gesetzes vom 11. Juni 1870 betr. das Urheberrecht an Schriftwerken (N. B.G.Bl. S. 339) unter entschuldbarem thatsächlichem oder rechtlichem Irrtume zu verstehen? 2. Findet §. 18 Abs. 2 das. auch gegenüber dem Veranlasser eines Nachdruckes (§. 20 das.) Anwendung?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B17E0349

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