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Aktenzeichen 1248/81

Datum 03.06.1881

Leitsatz Ist eine von dem Schulzen oder Schöffen einer westpreußischen Dorfgemeinde unter Beidrückung des Gemeindesiegels ausgestellte Schrift, in welcher einem gegen Brandschaden Versicherten behufs Erhebung der Versicherungssumme die Wiederaufrichtung eines abgebrannten Gebäudes bezeugt wird, für eine öffentliche Urkunde zu erachten?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B15A0246

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