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Aktenzeichen 1195/81

Datum 02.06.1881

Leitsatz 1. Verlangt die Kausalität der Verletzung und des Todes bei der Tötung, daß der Tod eintreten mußte, oder genügt, daß der Tod Folge der Verletzung ist. 2. Begründet ein Strafbefehl aus St.G.B. §. 367 Ziff. 8 -- Schießen an bewohnten Orten -- die Anwendung des Grundsatzes ne bis in idem für eine neue Strafverfolgung wegen Tötung?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B1590243

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