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Aktenzeichen 1083/81

Datum 16.05.1881

Leitsatz Gilt die in einem Urteil erfolgte Aufrechnung der erlittenen Untersuchungshaft auf die erkannte Strafe als Strafverbüßung im Sinne der §§. 245. 264 Abs. 3 St.G.B.'s auch schon vor dem Zeitpunkte der eingetretenen Rechtskraft dieses Urteils?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B1540230

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