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Aktenzeichen 1160/81

Datum 25.05.1881

Leitsatz 1. Findet das Gesetz vom 24. Mai 1880 betr. den Wucher (R.G.Bl. S. 109) auch auf Rückkaufsgeschäfte Anwendung? 2. Umfaßt das Wuchergesetz auch solche Fälle, in welchen der Gläubiger sich erst bei Rückempfang des Darlehns nicht versprochene unverhältnismäßige Vermögensvorteile gewähren, bezw. zusichern läßt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B14A0202

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