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Aktenzeichen 897/81
Datum 06.05.1881
Leitsatz Ist der Thatbestand des Diebstahls zur Nachtzeit in einem bewohnten Gebäude, in welches sich der Thäter in diebischer Absicht eingeschlichen hatte (St.G.B. §. 243 Nr. 7), ausgeschlossen, wenn sich der Dieb zur Nachtzeit eingeschlichen und sofort nach dem Einschleichen gestohlen hat?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B12F0127
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