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Aktenzeichen 812/81

Datum 30.04.1881

Leitsatz 1. Welche Geschäftsleute sind unter den "dergleichen Handelsleuten von geringem Gewerbebetriebe" in Art. 10 H.G.B.'s zu verstehen? 2. Genügt zur Annahme einer unordentlichen Buchführung im Sinne des §. 210 Nr. 2 K.O. der Umstand, daß ein Sachverständiger aus den Büchern eine vollständige Übersicht über die Vermögenslage nicht gewinnen kann?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B12C0119

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