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Aktenzeichen 764/81

Datum 29.04.1881

Leitsatz Ist der Richter verpflichtet, die Vorschrift des §. 264 St.P.O. auch in dem Falle zur Anwendung zu bringen, wenn derselbe den Angeklagten, welcher gegen einen Strafbescheid einer Verwaltungsbehörde auf gerichtliche Entscheidung angetragen hat, aus einem anderen rechtlichen Gesichtspunkte verurteilen will, als aus demjenigen, welcher jenem Strafbescheide zu Grunde lag?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B12A0116

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