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Aktenzeichen 626/81

Datum 09.04.1881

Leitsatz Schließt die irrtümliche Annahme des Thäters über ein ihm zustehendes, vom Rechte jedoch in der zur Frage stehenden Richtung überall nicht anerkanntes Züchtigungsrecht den Thatbestand der vorsätzlichen Körperverletzung aus, oder muß der Irrtum sich auf das Vorhandensein eines Rechtsverhältnisses gegenüber dem Verletzten beziehen, welches an und für sich ein Züchtigungsrecht begründen würde?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B1240098

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