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Aktenzeichen 629/81

Datum 09.04.1881

Leitsatz 1. Genügt es zur Annahme des Dolus gegen den Gehilfen, wenn letzterer nur im allgemeinen weiß, daß er durch seine Hilfe strafbare Handlungen bestimmter Art fördert, über die Modalitäten der Ausführung aber keine Kenntnis hat? 2. Ist die Thätigkeit des Gehilfen, welcher zu einer Mehrheit selbständiger Strafthaten Beihilfe geleistet hat, als eine selbständige aufzufassen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B1230095

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