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Aktenzeichen 445/81

Datum 30.03.1881

Leitsatz Findet der §. 12 Nr. 1 des Gesetzes vom 14. Mai 1879 über den Verkehr mit Nahrungsmitteln (R.G.Bl. S. 145) bei einem Specialkauf mit aufgeschobener Übergabe Anwendung, wenn der Verkäufer zwar nicht bei dem Verkaufe, wohl aber bei der Übergabe die gesundheitsgefährliche Beschaffenheit des verkauften Nahrungsmittels kannte?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B1220092

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