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Aktenzeichen 684/81

Datum 12.04.1881

Leitsatz 1. Kann die Ehefrau, welche mit ihrem Ehemanne in der allgemeinen Gütergemeinschaft des preuß. Allgemeinen Landrechts lebt, an einer gütergemeinschaftlichen Sache einen Diebstahl begehen? 2. Hat die Straflosigkeit der Ehefrau, welche gegen ihren Ehemann einen Diebstahl begangen, Einfluß auf die Strafbarkeit des Sach-Hehlers? 3. Gehört zum Thatbestande einer Sach-Hehlerei die Erlangung eines Vorteiles?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B11F0083

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