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Aktenzeichen 290/81
Datum 09.04.1881
Leitsatz Läßt sich die Entwendung von Blumen in geringer Menge oder von unbedeutendem Werte dem §. 370 Nr. 5 St.G.B.'s unterstellen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B11B0072
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