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Aktenzeichen 479/81
Datum 29.03.1881
Leitsatz Ist, wenn die Verletzung des Urheberrechtes gewerbsmäßig rücksichtlich mehrerer Schriftwerke bezw. Kunstwerke erfolgte, die Strafe aus §. 25 des Gesetzes betr. das Urheberrecht an Schriftwerken vom 11. Juni 1870 (N. B. G.Bl. S. 339) nur einmal, oder für jedes Werk besonders zu erkennen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B10F0036
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