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Aktenzeichen 443/81

Datum 19.03.1881

Leitsatz Kann in denjenigen Teilen Preußens, in welchen das Allgem. Landrecht und die Kreisordnung vom 13. Dezember 1872 in Geltung stehen, ein Gutsvorsteher an den von ihm eingezogenen Klassensteuerbeträgen des Gutsbezirkes eine Amtsunterschlagung auch dann begehen, wenn die betreffenden Steuerbeträge seitens eines Dritten zur Staatskasse abgeführt worden sind?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B10B0024

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