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Aktenzeichen 200/81

Datum 05.03.1881

Leitsatz Kann, wenn eine von einem Landtagsabgeordneten in Ausübung seines Berufes gethane, an sich beleidigende Äußerung von dem dadurch Angegriffenen auf der Stelle mit einer Beleidigung erwidert wird, und wegen dieser Beleidigung vom Abgeordneten Strafantrag gestellt worden ist, der Angeklagte auf Grund des §. 199 St.G.B.'s für straffrei erklärt werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B1080014

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