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Aktenzeichen IV 799/06

Datum 05.02.1907

Leitsatz 1. Ist an einem mittels Jagdvergehens erlangten lebenden jagdbaren Tiere Eigentumserwerb durch Besitzergreifung seitens desjenigen möglich, der mit Kenntnis von der Art der Erlangung das Tier von dem Jagdfrevler erhalten hat? 2. Kann in einem solchen Falle Eigentum an dem Tiere durch dessen Zähmung seitens des erwähnten Besitzers erworben werden? 3. Kann ein Rechtsirrtum des Erwerbers für die Frage des Eigentumserwerbs Einfluß gewinnen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D48D0427

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