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Aktenzeichen V 416/06

Datum 18.09.1906

Leitsatz 1. Begriff eines Grabes im Sinne von § 168 St.G.B.'s. 2. In welchem Verhältnis steht die Verübung von beschimpfendem Unfug an einem Grabe im Sinne von § 168 St.G.B.'s zu der Zerstörung oder Beschädigung eines Grabmals im Sinne von § 304 St.G.B.'s? 3. Kann, wenn beide Tatbestände festgestellt werden, aus § 304 St.G.B.'s auf eine Geldstrafe erkannt werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D4320155

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