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Aktenzeichen 80/06

Datum 22.05.1906

Leitsatz Verliert derjenige, der beim Verlassen des Zuges einen Gegenstand im Eisenbahnwagen aus Vergeßlichkeit liegen läßt, ohne weiteres den Gewahrsam daran? Kann an einem solchen Gegenstande Diebstahl begangen werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D3920444

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