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Aktenzeichen 466/06

Datum 11.05.1906

Leitsatz In welcher Weise ist einem auf GerichtsBeschluss aus dem Sitzungszimmer zeitweise entfernt gewesenen Angeklagten nach seiner Wiedervorlassung von dem wesentlichen Inhalte des in seiner Abwesenheit Verhandelten Kenntnis zu geben, wenn bei der Vernehmung eines Mitangeklagten Protokolle über dessen frühere Vernehmungen zur Feststellung der Widersprüche vor der Wiedervorlassung verlesen worden sind?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D38F0432

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