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Aktenzeichen 1464/05

Datum 28.04.1906

Leitsatz 1. Unterbricht die Eröffnung der Voruntersuchung wegen gewerbs- oder gewohnheitsmäßigen Wuchers die Verjährung der Strafverfolgung eines dem Untersuchungsrichter unbekannten Wucherfalles, wenn das Urteil die Gewerbs- und Gewohnheitsmäßigkeit des Wuchers verneint? 2. Wann beginnt die Verjährung der Strafverfolgung wegen Wuchers, wenn versprochene Vermögensvorteile gewährt werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D38D0426

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