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Aktenzeichen 541/05

Datum 29.06.1905

Leitsatz Darf die in § 105 b Abs. 2 Gew.O. für die Beschäftigung des Hilfspersonals im Handelsgewerbe an Sonn- und Festtagen bestimmte Maximalarbeitsdauer zu dem Zwecke der Bedienung der beim Ladenschlusse im Laden noch anwesenden Kunden überschritten werden? Erleidet in dieser Richtung die Vorschrift des § 41 a a. a. O. eine Einschränkung?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D32E0148

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