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Aktenzeichen 542/05

Datum 07.07.1905

Leitsatz Was ist im Sinne des § 363 St.G.B.'s unter "auf Grund besonderer Vorschriften auszustellenden Zeugnissen" und unter "Fähigkeitszeugnissen" zu verstehen? Fällt das Diplom-Zeugnis einer technischen Hochschule unter den Begriff derartiger Zeugnisse?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D32D0145

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