zurück

Aktenzeichen 6562/04

Datum 07.07.1905

Leitsatz 1. Begriff der "Zubereitung" im Sinne des § 21 Abs. 1 des Reichsgesetzes, betr. die Schlachtvieh- und Fleischbeschau, vom 3. Juni 1900 (R.G.Bl. S. 547). 2. Ist die gemäß § 21 Abs. 2 das. getroffene Bestimmung des Bundesrats für den Strafrichter bindend? Kommt es darauf an, ob der bei der Zubereitung angewendete Stoff im Einzelfalle geeignet war, gesundheitsschädliche Wirkungen hervorzubringen? 3. Was gehört im Sinne des § 26 Nr. 1 das. zur Wissentlichkeit des Zuwiderhandelns gegen § 21 das.? Ist Irrtum über den Begriff "Zubereitung" unbeachtlicher Rechtsirrtum?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D32C0141

Download PDF

zurück