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Aktenzeichen 5560/04

Datum 24.06.1905

Leitsatz Erfordert der Begriff des Beweisantrags die ausdrückliche Angabe der zu beweisenden Tatsache, oder genügt es, daß diese Tatsache dem Gerichte erkennbar gemacht wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D3260127

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