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Aktenzeichen 3979/04

Datum 06.05.1905

Leitsatz 1. Ist nach dem Auslieferungsvertrage mit Belgien vom 24. Dezember 1874 gegen einen Ausgelieferten die strafgerichtliche Verfolgung wegen vor seiner Auslieferung begangener Straftaten, die Auslieferungsdelikte nach Artt. 1 und 2 dieses Vertrages nicht sind, für alle Zeiten ausgeschlossen? 2. Unter welcher Voraussetzung verliert ein Ausgelieferter die rechtliche Stellung eines solchen durch Verbleiben in dem Lande, in das er ausgeliefert worden ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D3220111

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