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Aktenzeichen 27/05

Datum 05.06.1905

Leitsatz 1. Unter welchen Voraussetzungen erfüllt das Entgehen eines Gewinnes im geschäftlichen Verkehr das Tatbestandsmerkmal der Vermögensbeschädigung im Sinne des § 263 St.G.B.'s? 2. Verliert ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis durch seine Aufdeckung einzelnen beteiligten Verkehrsinteressenten gegenüber seinen Charakter als Geheimnis überhaupt? 3. Begriff der eigenen Handlung in Gemäßheit des § 9 Abs. 2 des Gesetzes zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs vom 27. Mai 1896 (R.G.Bl. S. 145).

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D3210108

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