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Aktenzeichen 3835/04

Datum 31.05.1905

Leitsatz Ist die Abhaltung der Hauptverhandlung gegen einen Minderjährigen vor der anberanmten Terminsstunde auch dann unzulässig, wenn der gesetzliche Vertreter dem Gerichte noch nicht seine Absicht angezeigt hat, von seinen Rechten aus §§ 137 und 149 St.P.O. Gebrauch zu machen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D3200106

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