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Aktenzeichen 5515/04
Datum 10.04.1905
Leitsatz 1. Sind die bei den preußischen Amtsgerichten zu führenden Strafprozeßregister als Urkunden im Sinne des § 348 Abs. 2 St.G.B.'s anzusehen? 2. Begründen falsche Einträge in diese Register eine Verfälschung?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D3120046
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