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Aktenzeichen 3601/04
Datum 03.04.1905
Leitsatz 1. Darf Wein mit Hausenblase geschönt (geklärt) werden, die in Weinsteinsäure aufgelöst ist? 2. Bezieht sich das Verbot der Verwendung der in § 3 des Weingesetzes vom 24. Mai 1901 bezeichneten Aufgüsse und Stoffe bei der gewerbsmäßigen "Herstellung von Wein" auch auf Zusätze zu ausgegorenem und insofern fertigem Wein?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D30B0023
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