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Aktenzeichen 80/05

Datum 10.03.1905

Leitsatz 1. Ist die Beschwerde wegen Verletzung des materiellen Rechts begründet, wenn ein in der Sache sich widersprechender Geschworenenspruch vorliegt? 2. Unter welchen Voraussetzungen liegt ein sich widersprechender Spruch vor, wenn die Geschworenen die Schuldfrage bezüglich des Haupttäters verneint, die bezüglich des Gehilfen wegen Beihilfe zur Tat des ersteren gestellte Frage aber bejaht haben?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D28D0417

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