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Aktenzeichen 4180/04

Datum 07.03.1905

Leitsatz Zum Begriffe des "Entziehens der Fürsorgeerziehung" im Sinne des § 21 des preußischen Gesetzes über die Fürsorgeerziehung Minderjähriger vom 2. Juli 1900 (G.S. S. 264). Fallen darunter auch Handlungen, die darauf gerichtet sind, daß die Entrückung des Zöglings aus der Anstalt fortbestehen bleibt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D28C0416

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