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Aktenzeichen 8/05

Datum 03.03.1905

Leitsatz Ist von der Ausübung des Geschworenenamts kraft Gesetzes ausgeschlossen 1. ein Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft, 2. ein persönlich haftender Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft auf Aktien, wenn der abzuurteilende Betrug begangen ist zu 1. gegen die offene Handelsgesellschaft, zu 2. gegen die Kommanditgesellschaft auf Aktien?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D28B0414

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