zurück
Aktenzeichen 3734/04
Datum 28.02.1905
Leitsatz Erfordert die Sachbeschädigung, insoweit Tiere den Gegenstand bilden, einen Eingrifs in den äußerlich wahrnehmbaren Bestand des tierischen Körpers?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D2890411
zurück