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Aktenzeichen 4872/04

Datum 10.12.1904

Leitsatz Unter welcher Voraussetzung kann ein Fürsorgezögling, der gemäß § 9 des preußischen Gesetzes vom 2. Juli 1900 der Erziehungsanstalt polizeilich zugeführt wird, während der Überführung dahin als Gefangener angesehen werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D27A0366

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