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Aktenzeichen 5794/03

Datum 14.04.1904

Leitsatz 1. Kann unter der Herrschaft des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Mieter dem Vermieter wegen Forderungen aus dem Mietverhältnisse durch Vertrag rechtswirksam ein Zurückbehaltungsrecht an den von ihm eingebrachten Sachen einräumen? 2. Ist es zulässig, ein in dieser Weise bestelltes Zurückbehaltungsrecht auf die nach der Zivilprozeßordnung unpfändbaren Mobilien des Mieters auszudehnen? 3. Begründet auch in einem derartigen Falle die Fortschaffung der eingebrachten Sachen aus den Mieträumen den Tatbestand des § 289 St.G.B.'s?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D2290118

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