zurück

Aktenzeichen 6217/03

Datum 22.01.1904

Leitsatz 1. Bedarf es auch zur Bildung der Ferienkammern oder Feriensenate einer Anordnung des Präsidiums? 2. Ist eine Ferienkammer, die nicht auf einer Anordnung des Präsidiums beruht, als ein nicht vorschriftsmäßig besetztes Gericht im Sinne des § 377 Nr. 1 St.P.O. anzusehen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D2150059

Download PDF

zurück